Unsere Abrechnungen werden stets den aktuellen Vorschriften angepasst. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Anforderungen der Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt vom 7. Dezember 2021 über die Bedingungen für die Bestimmung der technischen Durchführbarkeit und der Rentabilität des Einsatzes von Wärmemengenzählern, Heizkostenverteilern und Warmwasserzählern, die Bedingungen für die Wahl der Abrechnungsmethode für die Kosten des Wärmebezugs und den Umfang der in der Einzelabrechnung enthaltenen Informationen in unserem System umgesetzt werden können.
Wir laden Sie zur Zusammenarbeit ein!