Informationen für den Verwalter
Für die Erstellung der Kostenabrechnung benötigen Sie die Ablesungen der in Ihren Immobilien installierten Geräte. Diese Daten werden rechtzeitig (jedes Gebäude hat einen anderen Abrechnungszeitraum) in der Zentrale durch die Servicemitarbeiter in den Außenstellen im ganzen Land erfasst.
Gleichzeitig bitten wir Sie, der Zentrale Ihre Abrechnungsvorschriften und Kostendaten zu übermitteln: die im Abrechnungszeitraum angefallenen Kosten und die Vorauszahlungen.
Die bearbeitbare Form der Kosten- und Vorauszahlungsdaten wird zweifellos die Abrechnungszeit verkürzen.
Nachfolgend finden Sie unter dem Link druck- und ausfüllbare Formulare mit den für die Abrechnung des Wasser- oder Wärmeverbrauchs erforderlichen Kostenabrechnungsbedingungen:
Ausgefüllte Formulare sollten per Post oder eingescannt per E-Mail an rozliczenia@metrona.pl gesendet werden
Für Gebäudeverwaltungen bieten wir Kostenabrechnungen in Form von übersichtlichen Gesamtabrechnungen und Einzelblättern für jede Wohnung an. Auf Wunsch des Kunden fügen wir elektronische Dateien in Formaten bei, die eine effiziente Übertragung in das Mietsystem ermöglichen.
Metrona Polska ist kein Wärmelieferant, sondern führt lediglich die Abrechnung im Auftrag des Immobilienverwalters durch. Etwaige Über- oder Unterzahlungen werden von den Bewohnern als Teil ihrer Miete bezahlt.
In unserem Unternehmen hat jeder Kunde seinen eigenen individuellen Abrechnungsbetreuer.
Welche Daten sollte der Eigentümer/Verwalter einer Immobilie zur Verfügung stellen?
Der Eigentümer/Verwalter sollte folgende Angaben machen:
- Der Gesamtbetrag der in einem bestimmten Abrechnungszeitraum angefallenen Heizkosten für die Immobilie.
- Eine Aufteilung dieses Betrags in zwei Teile: Kosten, die nach der Fläche aufgeteilt sind (sog. Fixkosten) und Kosten, die nach den Angaben der Heizkostenverteiler aufgeteilt sind (sog. Verbrauchskosten).
- Beträge der Vorauszahlungen, die den Nutzern der einzelnen Räumlichkeiten im Abrechnungszeitraum in Rechnung gestellt werden.
- Regeln für den Umgang mit außergewöhnlichen Fällen, die sich aus den Heizkostenabrechnungsvorschriften der Immobilie ergeben.